Frau betrachtet interessiert einen Globus und plant ihre Bildungsurlaub Sprachreise ins Ausland.
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Sprachreisen plus Bildungsurlaub

Weiterbildung
mit Perspektive

Eine Sprachreise als Bildungsurlaub im Ausland bietet dir die Möglichkeit, deine Sprachkenntnisse intensiv zu verbessern und gleichzeitig neue Kulturen hautnah zu erleben,

und das während deiner regulären Arbeitszeit. In vielen Bundesländern hast du als Berufstätiger Anspruch auf bis zu fünf zusätzliche, bezahlte Urlaubstage pro Jahr, wenn du an einem anerkannten Weiterbildungsprogramm teilnimmst.

Unsere Partnersprachschulen weltweit bieten passende Intensivkurse an. Viele davon sind bereits zertifiziert, sodass du direkt mit der Planung starten kannst. Ist dein Wunschkurs noch nicht anerkannt, prüfen wir gern die Möglichkeiten und beraten dich persönlich. Plane am besten drei bis vier Monate Vorlaufzeit ein, damit genug Zeit für alle Formalitäten bleibt.

Der besondere Vorteil einer Sprachreise als Bildungsurlaub? Du lernst dort, wo die Sprache lebt, setzt sie täglich in authentischen Situationen ein und erzielst so spürbar schnellere Fortschritte. Gleichzeitig erweiterst du deinen kulturellen Horizont, knüpfst internationale Kontakte und stärkst Fähigkeiten, die auch in deinem Berufsalltag wertvoll sind. So wird Bildungsurlaub zu einer Investition in deine Karriere, und in dich selbst.

Nutze unseren Reisefinder um deinen Sprachaufenthalt für Erwachsene zu finden.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen für deine Sprachreise als Bildungsurlaub 

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregeltes Recht für berufstätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen Bundesländern. Er gewährt bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage pro Jahr (in vielen Bundesländern sind auch 10 Tage innerhalb von 2 Jahren möglich), um sich weiterzubilden etwa im Rahmen einer Sprachreise. Voraussetzung dafür ist, dass der Kurs vom jeweiligen Bundesland anerkannt wird. 

Die meisten unserer Partnerschulen haben die Intensivkurse als Bildungsurlaub anerkannt. Genaue Informationen findest du in der Kursübersicht der jeweiligen Sprachschule. Bei Fragen darfst du gerne mit unserem Team Kontakt aufnehmen.

Welche Bedingungen gelten, variiert je nach Bundesland. Hier sind die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gilt das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Sprachkurse können als Bildungszeit anerkannt werden, wenn sie der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen und von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Auch Sprachreisen im Ausland sind möglich, sofern die formalen Anforderungen erfüllt sind. StudyLingua ist gemäß dem BzG Baden-Württemberg als Bildungseinrichtung akkreditiert und befugt, Freistellungsbescheinigungen für solche Bildungsveranstaltungen auszustellen, welche den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Berlin:
Das Bildungszeitgesetz Berlin (BiZeitG) ermöglicht die Anerkennung von Sprachkursen als Bildungszeit. Voraussetzung ist, dass die Kurse der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen und von zugelassenen Trägern angeboten werden. Auch viele unserer Sprachkurse im Ausland sind in Berlin anerkannt.

Brandenburg:
In Brandenburg regelt das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz den Anspruch auf Bildungsurlaub. Sprachkurse und Sprachreisen können anerkannt werden, wenn sie von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und einen Weiterbildungscharakter haben. Auch internationale Sprachaufenthalte sind grundsätzlich möglich. Viele unserer Sprachschulen haben eine Anerkennung für Brandenburg.

Bremen:
Das Bremische Bildungszeitgesetz erlaubt die Anerkennung von Sprachkursen im Ausland. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung von einem anerkannten Träger durchgeführt wird und der beruflichen Weiterbildung dient. Unsere Sprachreisen werden in der Praxis häufig anerkannt, sofern die formalen Kriterien erfüllt sind. Bremen bietet damit gute Möglichkeiten für Sprachaufenthalte.

Hamburg:
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG) sieht zwei Wege zur Anerkennung von Sprachkursen und Sprachreisen vor. Zum einen können Kurse anerkannt werden, die eine direkte Zulassung als Bildungsurlaub in Hamburg besitzen. Diese werden offiziell durch die zuständige Behörde geprüft und freigegeben und können dann problemlos als Bildungsurlaub genutzt werden. Zum anderen regelt § 15 HmbBUG die Anerkennung von Veranstaltungen, die bereits in einem anderen Bundesland als Bildungsurlaub zugelassen sind - z.B. also alle Sprachkurse, welche in Hessen, Berlin, Niedersachsen und anderen Bundsländern anerkannt sind. Diese Kurse können ebenfalls in Hamburg anerkannt werden, auch wenn keine eigene Hamburger Zulassung vorliegt. Damit eröffnet das Gesetz zusätzliche Flexibilität, insbesondere für Sprachreisen und Sprachkurse im Ausland. In beiden Fällen ist entscheidend, dass der Kurs einen klaren Weiterbildungscharakter hat, insbesondere im Bereich der beruflichen Weiterbildung. Für Teilnehmer bietet Hamburg damit sowohl direkt anerkannte als auch über andere Bundesländer „übertragbare“ Bildungsurlaubsmöglichkeiten.

Hessen:
In Hessen regelt das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) den Anspruch auf Freistellung. Sprachkurse sind anerkennungsfähig, wenn sie der beruflichen Weiterbildung dienen und von zugelassenen Bildungsträgern durchgeführt werden. Viele Sprachkurse an unseren Partnerschulen im Ausland erfüllen die Voraussetzungen und sind anerkannt. Entscheidend ist die offizielle Zertifizierung des Kurses.

Mecklenburg-Vorpommern:
Aktuell können Sprachreisen leider nicht anerkannt werden.

Niedersachsen:
In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) den Anspruch auf Bildungsurlaub. Sprachkurse und Sprachreisen können anerkannt werden, wenn sie von zugelassenen Bildungsträgern durchgeführt werden. Auch internationale Sprachaufenthalte sind möglich, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Der Weiterbildungscharakter steht im Vordergrund.

Nordrhein-Westfalen:
StudyLingua ist als Veranstaltungsträger für Bildungsurlaub akkreditiert und befugt Bestätigungen für die Bildungsveranstaltungen ausstellen, welche der gesetzlichen Regelung entsprechen. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen und sieht grundsätzlich vor, dass anerkannte Sprachkurse und Sprachreisen innerhalb eines Radius von etwa 500 km zur Landesgrenze stattfinden sollen. Innerhalb dieses Rahmens können Kurse in der Regel problemlos als Bildungsurlaub anerkannt werden, sofern sie von einem zugelassenen Bildungsträger (StudyLingua) durchgeführt werden und der beruflichen Weiterbildung dienen. Darüber hinaus besteht eine zweite Möglichkeit: Sprachreisen oder Sprachkurse außerhalb dieses Radius können ebenfalls genutzt werden, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall eine Sondergenehmigung erteilt. Diese Entscheidung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber und ist nicht gesetzlich garantiert. Damit bietet NRW sowohl einen klar geregelten Standardrahmen für Bildungsreisen in räumlicher Nähe als auch die Option auf weiter entfernte Sprachaufenthalte über eine individuelle Zustimmung des Arbeitgebers.

Rheinland-Pfalz:
Das Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz ermöglicht die Anerkennung von Sprachkursen im Ausland. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird und der beruflichen Weiterbildung dient. Sprachreisen sind damit ausdrücklich eingeschlossen. Die Anerkennung erfolgt über die jeweilige Kurszulassung.

Saarland:
Im Saarland regelt das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz den Anspruch auf Bildungsurlaub. Sprachkurse können anerkannt werden, wenn sie von zugelassenen Bildungseinrichtungen angeboten werden. StudyLingua ist als Weiterbildungsveranstalter akkreditiert und damit befugt, Freistellungsbescheinigungen für anerkennungsfähige Bildungsveranstaltungen auszustellen.

Sachsen-Anhalt:
Das Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt erlaubt die Anerkennung von Sprachkursen als Bildungsurlaub. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung dient und von einem zugelassenen Träger durchgeführt wird. Sprachreisen können ebenfalls anerkannt werden, wenn die formalen Kriterien erfüllt sind. Die Kurszulassung ist dabei entscheidend.

Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein regelt das Weiterbildungsgesetz den Anspruch auf Bildungsurlaub. Sprachkurse und Sprachreisen im Ausland können anerkannt werden, sofern sie von zugelassenen Bildungsträgern durchgeführt werden. Der Fokus liegt auf der beruflichen Weiterbildung. Schleswig-Holstein gilt als vergleichsweise offen für internationale Sprachaufenthalte.

Thüringen:
Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht die Anerkennung von Sprachkursen als Bildungsurlaub. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung dient und entsprechend zugelassen ist. Auch Sprachreisen im Ausland können grundsätzlich anerkannt werden. Entscheidend ist die offizielle Anerkennung des Kurses.

Bayern und Sachsen:
In diesen Bundesländern besteht aktuell leider kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Sprachkurse oder Sprachreisen können jedoch individuell vom Arbeitgeber genehmigt werden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Freistellung besteht nicht. Die Teilnahme ist daher rein freiwillig auf Arbeitgeberseite.

Wenn du dir unsicher bist, ob dein Wunschkurs anerkannt wird oder welche Fristen gelten, sprich uns gern an. Wir prüfen dies und unterstützen dich bei der Antragstellung.

FAQ

Bildungsurlaub Sprachreisen

Kläre am besten so früh wie möglich mit deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, ob und wann du Bildungsurlaub nehmen kannst. In vielen Fällen muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden, manche Unternehmen haben jedoch eigene, abweichende Fristen. Sprich dich daher rechtzeitig mit den zuständigen Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten ab.

Bei der Terminwahl solltest du parallel zur Absprache mit deinem Unternehmen darauf achten, dass im Zielland keine Feiertage in deinen Kurszeitraum fallen. Diese sollten bei Bildungsurlaub vermieden werden, damit der Unterricht in vollem Umfang stattfindet.

Hast du Kursort und Zeitraum festgelegt, kannst du deine Sprachreise bei uns online buchen. Bitte gebe dabei an der entsprechenden Stelle an, dass du Bildungusrlaub nimmst. Anschließend erhältst du von uns mit deiner Buchungsbestätigung/Rechnung deine Anmeldebestätigung, die du beim Arbeitgeber einreichen kannst.

In den meisten Bundesländern, werden die Anerkennungen zeitlich begrenzt ausgestellt. Liegt dein geplanter Kurstermin nach Ende einer Gültigkeit, ist das normalerweise kein Problem. Unsere Partnerschulen stellen in der Regel rechtzeitig einen Wiederholungsantrag, damit die Anerkennung verlängert wird. Wir prüfen gern für dich, ob die Neuanerkennung bzw. Verlängerung bereits erfolgt ist.

Sollte der Kurs noch keine Anerkennung haben, klären wir gerne ab, ob diese beantragt werden kann. Muss ein Neuantrag gestellt werden, solltest du besonders früh mit der Planung starten und dich mit uns in Verbindung setzten. Denn neue Anerkennungen müssen in der Regel etwa drei Monate vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium beantragt werden.

Nein. Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Arbeitnehmer in Bayern und Sachsen haben aktuell leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. In Mecklenburg-Vorpommern werden Sprachreisen derzeit nicht anerkannt. In den übrigen Bundesländern ist Bildungsurlaub möglich, wenn der Kurs den jeweiligen Anforderungen entspricht. Informationen dazu findest du weiter oben auf dieser Seite. Oder melde dich bei uns. Wir informieren dich gern, welche Voraussetzungen in deinem Bundesland gelten und ob dein Wunschkurs anerkannt ist.

Allgemeine FAQs