Sprachreise als Bildungsurlaub
Sprachreise und berufliche Weiterbildung clever verbinden
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Gesetzliche Rahmenbedingungen für deine Sprachreise als Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregeltes Recht für berufstätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen Bundesländern. Er gewährt bis zu fünf zusätzliche bezahlte Tage pro Jahr, um sich weiterzubilden etwa im Rahmen einer Sprachreise. Voraussetzung dafür ist, dass der Kurs vom jeweiligen Bundesland anerkannt wird.
Welche Bedingungen dafür gelten, variiert je nach Bundesland. Hier sind die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:
Baden-Württemberg:
StudyLingua ist gemäß dem BzG Baden-Württemberg als Bildungseinrichtung akkreditiert und befugt, Freistellungsbescheinigungen für solche Bildungsveranstaltungen auszustellen, welche den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Anerkannt sind Sprachkurse mit mindestens sechs Zeitstunden pro Tag. Teilweise können auch Inhalte, die den Unterricht angemessen und sinnvoll inhaltlich ergänzen angerechnet werden, wie etwa Betriebsbesichtigungen- und Führungen.
Berlin:
Anerkennungsfähig sind Intensivkurse mit 30 Einheiten pro Woche. Ein Neuantrag sollte spätestens bis zehn Wochen vor Kursstart beim zuständigen Ministerium gestellt werden.
Brandenburg:
Anerkennungsfähig sind Kurse mit 30 Lektionen pro Woche. Der Antrag für eine neue Anerkennung sollte spätestens bis zwölf Wochen vor dem geplanten Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen.
Bremen:
Anerkennungsfähig sind Intenisvkurse mit 30 Einheiten wöchentlich. Für eine neue Anerkennung sollte der Antrag spätestens bis zwölf Wochen vor dem geplanten Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen.
Hamburg:
Sprachkurse mit mindestens 30 Einheiten wöchentlich sind anerkennungsfähig.Für eine neue Anerkennung sollte der Antrag mindestens drei Monate vor dem Kursstart beim zuständigen Ministerium eingereicht werden.
Hessen:
Vorraussetzung für eine Anerkennung ist ein Kursumfang von 30 oder mehr Zeitstunden pro Woche. Zudem sollten die Veranstaltungsinhalte den Grundsätzen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes genügen. Für eine neue Anerkennung sollte der Antrag bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim zusätndigen Ministerium gestellt werden.
Mecklenburg-Vorpommern:
Aktuell können Sprachreisen leider nicht anerkannt werden.
Niedersachsen:
Intensivkurse ab 40 Einheiten oder 30 Stunden pro Woche sind anerkennungsfähig. Pädagogisch betreutes Selbststudium oder Hausaufgaben können teilweise angerechnet werden. Für eine neue Anerkennung sollte der Antrag mindestens drei Monate vor Kursstart beim zusätndigen Ministerium gestellt werden.
Nordrhein-Westfalen:
StudyLingua ist als Veranstaltungsträger für Bildungsurlaub akkreditiert und befugt Bestätigungen für die Bildungsveranstaltungen ausstellen, welche der gesetzlichen Regelung entsprechen. Gemäß den Vorgaben dürfen die Kursorte nur in einem Radius von maximal 500 km Distanz ab der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens liegen. Zudem muss der Kurs mindestens sechs Einheiten á 45 Minuten täglich umfassen.
Rheinland-Pfalz:
Anerkennungsfähig sind Intensivkurse mit mindestens 30 Einheiten pro Woche. Für eine neue Anerkennung sollte der Antrag bis spätestens zwölf Wochen im Voraus beim zuständigen Ministerium eingereicht werden.
Saarland:
StudyLingua ist als Weiterbildungsveranstalter akkreditiert und damit befugt, Freistellungsbescheinigungen für anerkennungsfähige Bildungsveranstaltungen auszustellen. Die Kurse müssen mindestens täglich 5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtstunden à 50 Minuten umfassen.
Sachsen-Anhalt:
Intensivkurse mit mindestens 30 Einheiten pro Woche sind anerkennungsfähig. Für eine neue Anerkennung sollte der Antrag bis spätestens zwölf Wochen im Voraus beim zuständigen Ministerium eingereicht werden.
Schleswig-Holstein:
Anerkennungsfähig sind Kurse ab 40 Einheiten pro Woche. Zum Teil können auch pädagogisch angeleitete Eigenstudien und Kulturprogramme angerechnet werden. Ein Neuantrag muss bis spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen.
Thüringen:
Anerkennungsfähig sind Intenivkurse mit mindestens 30 Lektionen pro Woche. Der Veranstaltungsort muss sich zudem in der EU befinden. Ein Neuantrag muss bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen.
Bayern und Sachsen:
Diese Bundesländer bieten derzeit leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub für Sprachkurse an.
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Wunschkurs anerkannt wird oder welche Fristen gelten, sprich uns gern an. Wir prüfen dies und unterstützen dich bei der Antragstellung.
FAQ
Bildungsurlaub Sprachreisen
Kläre am besten so früh wie möglich mit deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, ob und wann du Bildungsurlaub nehmen kannst. In vielen Fällen muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden, manche Unternehmen haben jedoch eigene, abweichende Fristen. Sprich dich daher rechtzeitig mit den zuständigen Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten ab.
Bei der Terminwahl solltest du parallel zur Absprache mit deinem Unternehmen darauf achten, dass im Zielland keine Feiertage in deinen Kurszeitraum fallen. Diese sollten bei Bildungsurlaub vermieden werden, damit der Unterricht in vollem Umfang stattfindet.
Hast du Kursort und Zeitraum festgelegt, kannst du deine Sprachreise bei uns online buchen. Bitte gebe dabei ander entsprechenden Stelle an, dass du Bildungusrlaub nimmst. Anschließend erhältst du von uns mit deiner Buchungsbestätigung/Rechnung deine Anmeldebestätigung, die du beim Arbeitgeber einreichen kannst.
In den meisten Bundesländern, werden die Anerkennungen zeitlich begrenzt ausgestellt. Liegt dein geplanter Kurstermin nach Ende einer Gültigkeit, ist das normalerweise kein Problem. Unsere Partnerschulen stellen in der Regel rechtzeitig einen Wiederholungsantrag, damit die Anerkennung verlängert wird. Wir prüfen gern für dich, ob die Neuanerkennung bzw. Verlängerung bereits erfolgt ist.
Sollte der Kurs noch keine Anerkennung haben, klären wir gerne ab, ob diese beantragt werden kann. Muss ein Neuantrag gestellt werden, solltest du besonders früh mit der Planung starten und dich mit uns in Verbindung setzten. Denn neue Anerkennungen müssen in der Regel etwa drei Monate vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium beantragt werden.
Nein. Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Arbeitnehmer in Bayern und Sachsen haben aktuell leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. In Mecklenburg-Vorpommern werden Sprachreisen derzeit nicht anerkannt. In den übrigen Bundesländern ist Bildungsurlaub möglich, wenn der Kurs den jeweiligen Anforderungen entspricht. Informationen dazu findest du weiter oben auf dieser Seite. Oder melde dich bei uns. Wir informieren dich gern, welche Voraussetzungen in deinem Bundesland gelten und ob dein Wunschkurs anerkannt ist.



