Steuerliche Absetzbarkeit deiner Sprachreise
Was sich steuerlich absetzen lässt – und worauf du achten solltest
Sprachreisen ins Ausland lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Ob Kurskosten, Unterkunft oder Reisekosten berücksichtigt werden, hängt vor allem davon ab, ob deine Sprachreise rein beruflich veranlasst ist – oder zumindest in hohem Maße.
Was genau zählt, worauf das Finanzamt achtet und welche Nachweise du am besten vorbereitest, haben wir dir hier übersichtlich zusammengefasst.
Sprachreise aus beruflichen Gründen – wann ist das absetzbar?
Grundsätzlich gilt: Nur wenn deine Sprachreise überwiegend beruflich motiviert ist, erkennt das Finanzamt die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten (§ 9 EStG) oder Sonderausgaben (§ 10 EStG) an. Ausschlaggebend ist dabei, ob du die Sprachkenntnisse tatsächlich für deine berufliche Tätigkeit benötigst – und ob der Lernanteil deutlich über dem Freizeitanteil liegt.
Diese Kosten können (ganz oder teilweise) absetzbar sein:
- Kursgebühren
- Unterkunftskosten
- Reisekosten (z. B. Flug, Bahn, Transfer)
- Verpflegungsmehraufwand (ggf. pauschal)
Aber: Je mehr Freizeitprogramm oder private Elemente deine Reise enthält, desto wahrscheinlicher ist es, dass zumindest die Reisekosten anteilig gekürzt werden – Stichwort „private Mitveranlassung“.
Unsere Tipps für die steuerliche Anerkennung:
1. Beruflichen Anlass klar dokumentieren
Lass dir, wenn möglich, vom Arbeitgeber bestätigen, dass du die Sprachkenntnisse für deinen Job brauchst – z. B. für internationale Kommunikation, neue Aufgabenbereiche oder eine geplante Versetzung ins Ausland. Das erhöht die Erfolgschancen erheblich.
2. Unterrichtsumfang & Kursintensität
Wähle einen möglichst intensiven Sprachkurs – mindestens 25 bis 30 Unterrichtseinheiten pro Woche sollten es sein. Je mehr Lernzeit, desto besser lässt sich der berufliche Zweck begründen.
3. Zeitpunkt & Gestaltung der Reise
Nach Möglichkeit sollte die Reisezeit außerhalb der Schulferien liegen und es sollte keine gleichzeitige Urlaubsreise mit Familie oder Partner sein. So ist es weniger wahrscheinlich, dass der berufliche Charakter deiner Sprachreise infrage gestellt wird.
4. Freizeitanteil belegen
Dokumentiere so gut es geht, wie dein Tagesablauf während der Sprachreise aussah – zum Beispiel mit Stundenplan, Kursbeschreibung, gegebenenfalls auch durch Nachweise der Schule (PDF oder Ausdruck). So kannst du dem Finanzamt einen Aufteilungsmaßstab zu den Reisekosten an die Hand geben. Dieses beurteilt unter anderem den zeitlichen Anteil von Unterricht zu Freizeit.
5. Vorab Kontakt zum Finanzamt aufnehmen
Erkundige dich frühzeitig, welche Nachweise dein zuständiges Finanzamt erwartet – die Anforderungen sind nicht einheitlich und variieren von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.
Weitere Aspekte der steuerlichen Absetzbarkeit
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Der Sprachkurs sollte entweder deiner beruflichen Fortbildung dienen (Werbungskosten) oder unter Ausbildungskosten (Sonderausgaben) fallen.
Werbungskosten (§ 9 EStG):
Wenn du berufstätig bist und die Sprachreise der Weiterbildung in deinem aktuellen Beruf dient, kannst du die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.
Sonderausgaben (§ 10 EStG):
Wenn du dich noch in Ausbildung oder Studium befindest (z. B. beim Erststudium), kannst du bis zu 6.000 € im Jahr als Sonderausgaben anrechnen – allerdings nur eingeschränkt, z. B. ohne Übertrag auf andere Jahre.
Häufiges Finanzamts-Argument: „private Mitveranlassung“
In vielen Fällen erkennt das Finanzamt zwar den Sprachkurs selbst an, kürzt jedoch die Unterkunfts- und Reisekosten – häufig mit dem sogenannten 50:50-Prinzip: Die Hälfte der Reise gilt als privat veranlasst, die andere Hälfte als beruflich. Diese Aufteilung kann aber durch eine gute Dokumentation beeinflusst werden.
Unser Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit deiner Sprachreise ist möglich – aber kein Selbstläufer. Je klarer der berufliche Zweck erkennbar ist und je besser du deinen Aufenthalt dokumentierst, desto größer ist die Chance, dass das Finanzamt die Kosten (ganz oder teilweise) anerkennt.
Du brauchst Unterstützung bei der Wahl eines geeigneten Kurses oder bei der Dokumentation für dein Finanzamt? Wir helfen dir gerne weiter!
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